Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Dienstleister und eine Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse ist somit ab Pflegegrad 1 möglich, denn zusätzlich zu Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, stehen Ihnen die Budgets der Verhinderungspflege (bis 2.418 € p.a.) sowie Entlastungsleistungen (bis 1.500 € p.a.) zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne und sind bei der Beantragung behilflich.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Hier werden die einzelnen Pflegegrade erklärt. Sie können einen Pflegegrad im Pflegegrad-Rechner berechnen lassen.
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https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
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Tolle und sehr informative Seite. |
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/ |
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